Das Landgericht München I hat die fristlose Kündigung eines Vermieters für gerechtfertigt gehalten, die dieser mit unwahren Auskünften der Mieterin bei Vertragsabschluss begründete. Die Mieterin gab in ihrer "Mieterselbstauskunft" das in den ersten Quartalen des Jahres 2006 erzielte Bruttogehalt als monatliches Nettoeinkommen an. Ferner wies sie die … [Weiterlesen...]