Ein Mieter begehrte Einsicht in die Belege der letzten Betriebskostenabrechnung. Zu dem vereinbarten Termin erschien er in Begleitung eines Zeugen. Als der Zeuge die erste sichtbare Seite fotografieren wollte, wurde ihm das vom Vermieter verboten. Der Mieter ist der Ansicht, dass ihm dadurch sein Anspruch auf Belegeinsicht verweigert worden sei. Das Abfotografieren sei … [Weiterlesen...]
Oberlandesgericht Düsseldorf
Bekanntlich hat der Mieter nach der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. März 2006 (VIII ZR 78/05) bei preisfreiem Wohnraum grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, worauf jüngst das Oberlandesgericht Düsseldorf … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Zwar kann der Mieter vom Vermieter die Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung verlangen. Indes schuldet der Vermieter diese Einsichtnahme grundsätzlich nur an seinem Sitz beziehungsweise dem der Hausverwaltung. Nur ausnahmsweise besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien gegen entsprechende Kostenerstattung, nämlich dann, wenn für ihn eine … [Weiterlesen...]