Der Soziale Wohnungsbau der Bundesrepublik Deutschland wurde 1950 mit der Verabschiedung des Ersten Wohnungsbaugesetzes aus der Taufe gehoben. Angesichts der großen Wohnungsnot in den kriegszerstörten Städten beschloss die Bundesregierung, unter Einsatz öffentlicher Mittel erschwingliche Wohnungen "für breite Schichten des Volkes" zu errichten. In der Hochphase des … [Weiterlesen...]