Leitsatz: Eine jahrelange anstandslose Zahlung von Betriebskostenabrechnungen führt nur ausnahmsweise zu einer Vereinbarung über zusätzlich umlegbare Betriebskosten. AG Schöneberg vom 31.3.2010 - 103 C 384/07 - Mitgeteilt von RA Jörg Grützmacher Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Der Mietvertrag enthielt keine wirksame Vereinbarung … [Weiterlesen...]