Leitsatz: Der sogenannte Einfrierungsgrundsatz im Sozialen Wohnungsbau gilt nicht im Falle der Umschuldung durch den Erwerber. AG Schöneberg vom 2.2.2012 - 2 C 560/10 - Mitgeteilt von RA Hans-Joachim Gellwitzki Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Dieses Urteil betrifft eine im Sozialen Wohnungsbau errichtete Wohnung, für die keine … [Weiterlesen...]