Leitsatz: Im Winter muss der Mieter den Balkon von Eis- und Schnee räumen, will er nicht das Risiko eingehen für einen Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung haftbar gemacht zu werden, wenn es dort wegen des vereisten Balkonabflusses zu Wasserschäden kommt. AG Neukölln vom 5.10.2011 - 13 C 197/11 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner … [Weiterlesen...]