Leitsatz: Grundsätzlich sind auch die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein erstattungsfähiger Schaden. AG Neukölln vom 22.12.2011 - 10 C 190/11 - Mitgeteilt von RA Ludger Freienhofer Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Nach Ansicht des Gerichts habe dies seinen Grund darin, dass der … [Weiterlesen...]