Leitsatz: Trotz Angabe und Berücksichtigung eines Kürzungsbetrages nach § 558 Abs. 5 BGB ist die Mieterhöhung formell unwirksam, wenn der Kürzungsbetrag nicht erläutert wird. AG Köpenick vom 11.11.2010 - 3 C 194/10 - Mitgeteilt von RA Matthias Tüxen Zum Urteilstext Anmerkung des Berliner Mietervereins Der Vermieter, der seine Mieterhöhung auf den … [Weiterlesen...]
Putzschäden
Leitsatz: Großflächig abgefallener Außenputz an der Fassade stellt auch dann einen zu beseitigenden Mietmangel dar, wenn es hierdurch nicht zu einer mangelhaften Isolierung der Wohnung gegen Kälte und Feuchtigkeit kommt. AG Köpenick, Urteil vom 15.8.07 - 8 C 129/07 - Mitgeteilt von RA Matthias Tüxen Urteilstext Aus den Entscheidungsgründen: Die … [Weiterlesen...]