Mieter sollen bei der Heizkostenablesung wieder ein Protokoll mit den abgelesenen Werten erhalten. Mit diesem Beleg können sie die Heizkostenabrechnung besser kontrollieren. Bisher hatten Mieter Schwierigkeiten, falsche Heizkostenabrechnungen anzufechten, weil sie keine schriftlichen Belege über die Ablesewerte vorweisen konnten. Nach der neuen Heizkostenverordnung soll dem … [Weiterlesen...]