Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 11/2018, Seite 14, Birgit Leiß:
„Bundesgerichtshof zur Doppelkündigung – Juristisch korrekt, praktisch absurd“
Unselig?
Vielen Dank für das neue Heft und die viele Arbeit, die Sie wieder investiert haben. Unangenehm berührt hat mich jedoch die Karikatur auf Seite 14. Auch wenn man eine kritiche Haltung gegenüber Vermietern einnimmt, sollte man sie nicht in einer Art und Weise darstellen, die an unselige Zeiten der deutschen Geschichte erinnert. Der Text ist so gut, dass man ihn nicht auf diese Art unterfüttern muss. Das haben Sie nicht nötig.
S. Pfeiffer per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 11/2018, Seite 14, Birgit Leiß:
„Bundesgerichtshof zur Doppelkündigung – Juristisch korrekt, praktisch absurd“
Es ist die Bruttowarmmiete
In Ihrem Artikel heißt es im letzten Absatz, dass man bei einer Mietminderung eine Nettokaltmiete nicht überschreiten darf. Ich befinde mich aktuell in einem Minderungsfall und habe an jeder Stelle bisher die Information erhalten, dass eine Bruttowarmmiete nicht überschritten werden darf. Was stimmt denn jetzt?
V. Mühle per E-Mail
Sie haben recht, Frau Mühle. Es handelt sich um die Bruttowarmmiete, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil im Jahre 2005 entschieden hat (BGH vom 20. Juli 2005 – VIII ZR 347/04).
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 9/2018, Seite 21, Katharina Buri:
„Studie zu sozialräumlicher Spaltung – Bevölkerungsmix in Gefahr?“
Freistellung mit guten Ergebnissen
Die von Ihnen vorgestellte Studie zeichnet ein dramatisches Bild, was die Wohnverteilung nach Einkommen angeht. Ein bezeichnendes Beispiel dafür liefert auch der Neuköllner Rollberg. Wie alle im Rollberg tätigen Akteure (Stadt und Land, Quartiersmanagement, Polizeiabschnitt 55 und diverse andere) bestätigen würden, war dieser Kiez vor der Freistellung nach § 30 (2) des Wohnraumförderungsgesetzes ein „Ghetto“ mit hoher Kriminalitätsrate. Nach der Freistellung von der WBS-Erfordenis zog (zögerlich) „Mittelstand“ in den Rollberg. Wie Ihnen ebenfalls die oben genannten Akteure bestätigen können, veränderte sich der Kiez in der Folge total positiv, weil die Vermieterin, die Stadt und Land, auf eine sozial ausgewogene Verteilung der Wohnungen achtete.
Neben der vorrangigen Schaffung von Wohnraum für WBS-Berechtigte halten wir die erwähnte soziale Mischung der Mieterschaft für sehr wichtig. Leider wird dies durch ein Gesetz aus der alten Legislatur verhindert, das 2017 in Kraft getreten ist und zur Folge hat, dass zum Beispiel im Rollberg Wohnungen der Stadt und Land zu 100 Prozent nur noch an WBS-Berechtigte (mit Dringlichkeit) vergeben werden können, von der das Wohnungsamt auch keine Ausnahmen zulässt. Der „Segregationsindex“ steigt seitdem hier an, der bisher erfolgreiche Bevölkerungsmix geht zurück.
Um die seit vielen Jahren erfolgreiche sozial ausgewogene Vermietung im Rollberg und anderswo entsprechend der von Ihnen vorgestellten Studie nicht aufs Spiel zu setzen, baten wir Frau Senatorin Lompscher sowie Politiker aller Parteien um eine entsprechende Anpassung des WoVG – bisher ohne jeden Erfolg.
H.-J. Hassemer per E-Mail
19.11.2018