Viele Mietwohnungen heizen bereits bei Temperaturen um die 27 Grad extrem auf. Was können Mieter:innen rechtlich von ihren Vermieter:innen verlangen? Und wie können sie ganz praktisch Abhilfe schaffen? Wir haben ein paar Tipps zusammengetragen.
„36 Grad und es wird noch heißer“ heißt es in einem Song der Band 2Raumwohnung, der auch der Soundtrack dieses Sommers sein könnte. Bereits an mehreren Tagen kletterte das Thermometer auf mehr als 30 Grad. Heiße Sommer werden uns auch in Zukunft begleiten: Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist Berlin das Bundesland mit den meisten Tagen über 30 Grad Celsius – Tendenz steigend.
Die Rechtslage: Hitze – ein Mietmangel?
Die Rechtslage zu Hitze in der Mietwohnung ist diffus und hängt fast immer vom Einzelfall ab. Denn: Hitze ist nicht per se ein Mietmangel. Es ist deshalb auch nicht möglich, Wärmeschutzmaßnahmen von Vermieter:innen zu fordern. Eine Mietminderung kann jedoch unter Umständen möglich sein. Sie ist allerdings ausgeschlossen, wenn für Mieter:innen bei Anmietung der Wohnung eine Hitzebelastung von Anfang an zu erahnen ist. Das ist zum Beispiel im Dachgeschoss mit großen Fensterflächen der Fall.
In allen anderen Fällen müssen Mieter:innen beweisen, dass Mängel vorliegen. Wollen Sie eine Mietminderung aufgrund von Hitze erwirken, sollten Sie die Temperatur in jedem Raum über mehrere Tage hinweg regelmäßig protokollieren. Anschließend melden Sie Ihrer/m Vermieter:in oder der Hausverwaltung den Mangel mit der Ankündigung, dass Sie die Miete aufgrund des Mangels nur unter Vorbehalt der Mietminderung zahlen.
Wichtig: Es ist immer besser, zunächst unter Vorbehalt zu zahlen, um weitreichende Konsequenzen zu vermeiden, wenn es sich rechtlich gesehen doch nicht um einen Mangel handelt. Aber keine Sorge, die Mietminderung ist auch rückwirkend möglich!
So wird es kühler: Ein paar praktische Tipps
Auch eine Mietminderung bringt leider keine kühleren Temperaturen. Etwas Abhilfe schaffen Sie mit diesen kleinen Tricks:
- Lüften zur richtigen Zeit: Früh morgens und spät abends heißt es: Alle Fenster auf und einmal Querlüften! So bekommen Sie frische Luft in die Wohnung. Anschließend sollten Sie die Fenster besser geschlossen halten, denn klettert das Thermometer erst mal auf 25 Grad und mehr, ist der Kühleffekt dahin.
- Für Verdunklung sorgen: Neben warmer Luft heizt sich die Wohnung vor allem durch Sonneneinstrahlung auf. Hier können reflexbeschichtete Sonnen-Rollos Entlastung schaffen. Diese reflektieren das Licht und lassen damit weniger Hitze in die Wohnung. Klemmbare Varianten können Sie von innen leicht an die Fenster anbringen. Der Vorteil: Hierfür benötigen Sie keine Genehmigung von Eigentümer:innen. Die Anschaffungskosten müssen Sie allerdings selbst tragen.
- Ventilator-Eiswürfel-Trick: Bewegte Luft fühlt sich immer kühler an als stehende. Deshalb: Ventilator anschalten und für die extra frische Brise eine Schüssel Eiswürfel davorstellen!
- Wärmespeicher ausfindig machen: Heimtextilien wie dicke Teppiche speichern die Wärme in Ihren Räumen. Schauen Sie sich in der Wohnung nach solchen Hitzespeichern um und räumen sie idealerweise für den Sommer weg. Auch in Schränken hält sich die Wärme. Öffnen Sie beim Stoßlüften deshalb auch mal die Schranktüren, damit die Hitze entweichen kann!
- Feuchte Tücher aufhängen: Bei trockener Hitze bringt das Befeuchten von Vorhängen oder das Aufhängen von feuchten Handtüchern in der Wohnung etwas Erleichterung. Der Trocknungsprozess entzieht der Luft Wärme. Doch Achtung bei schwülwarmem Wetter: Hier sollten Sie zusätzliche Feuchtigkeit in der Wohnung vermeiden.
Zu guter Letzt ein kleiner Aufruf: Achten Sie auf andere! Gerade älteren Nachbar:innen kann große Hitze sehr zu schaffen machen. Unterstützen Sie sich daher gegenseitig und bieten Sie denen Hilfe an, die unter den Extremtemperaturen noch mehr leiden als Sie selbst!
25.08.2022