Ein besonders dreister Investor hat vor Gericht eine Klatsche kassiert. Statt die mit dem Land Berlin vereinbarten 215 Sozialwohnungen in der Europacity anzubieten, brachte er sie als überteuerte möblierte Apartments auf den Markt. Das Verwaltungsgericht sprach von einem „sittenwidrigen, rücksichtslosen Verhalten“.

Foto: Christian Muhrbeck
Geklagt hatte das Land Berlin. Der 2016 geschlossene städtebauliche Vertrag mit der Quartier Heide GmbH sah die – ohnehin bescheidene – Anzahl von 215 Sozialwohnungen auf dem neu zu entwickelnden Areal hinter dem Hauptbahnhof vor. Fördermittel flossen keine.
Im Jahr 2024 kam dann eher zufällig durch Hinweise aus dem Betroffenenrat Lehrter Straße der Skandal ans Licht: Die im August 2023 fertiggestellten Sozialwohnungen wurden über den Co-Living-Anbieter Habyt als Apartments auf Zeit vermietet. 2021 war das betreffende Grundstück in der Lisa-Fittko-Straße an eine andere Eigentümergesellschaft übergegangen. Das ändere nichts daran, dass die neue Eigentümerin als Rechtsnachfolgerin die Sozialgebundenheit der Wohnungen übernommen hat, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin (9. Oktober 2026 – 8 K 19/25) – zumal der Geschäftsführer der an dem Geschäft beteiligten Firmen derselbe ist.
Wegen des Verstoßes wurde die Eigentümergesellschaft zu einem Schadensersatz in Höhe von 1,8 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. Zudem müssen die Wohnungen ab sofort als Sozialwohnungen angeboten werden, sonst drohen Geldstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stadtentwicklungssenator Gaebler wertet das Urteil als wichtiges Signal an alle Projektentwickler: „Mit dem Land Berlin geschlossene städtebauliche Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und können nicht durch unlautere Grundstückstransaktionen umgangen werden.“
Birgit Leiß
27.10.2026




