Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Betr.: MieterMagazin 5/26, Seite 20, Carola Rönneburg: „BMV-Wahlforum II – Contracting unter Aufsicht stellen?“
Eine Mieterhöhung durch die Hintertür
Ich selbst wohne in einer Mietwohnung eines landeseigenen Wohnungsunternehmens. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 sind die Energielieferungen auf rund 71 Prozent gesunken, gleichzeitig ist der Energie-/Wärmepreis um 146 Prozent angestiegen (2021: 9,749 ct/kWh > 2024: 23,938 ct/kWh). Diese Entwicklung war für mich Anlass, die Abrechnungen des Wärmedienstleisters vom Vermieter zu erbitten.
Sie liegen mir inzwischen für alle Jahre vor. Daraus konnte ich entnehmen, dass die pauschal in Rechnung gestellten Grundkosten ab 2022 die mengenabhängigen Arbeitskosten deutlich übersteigen. Ursache hierfür ist meiner Meinung nach der Abschluss eines Vertrages zum Wärme-Contracting beginnend im Jahr 2022. Meine Nachfrage dazu, bereits für das Abrechnungsjahr 2023, wurde vom Vermieter damit beantwortet, dass diese Leistungen bis 2021 durch den Energieerzeuger Vattenfall erbracht worden seien. Das halte ich schlichtweg für unwahr!
Weitere Fragen an den Vermieter sind noch nicht geklärt.
Bisher hatte ich verstanden, dass „Contracting“ oder „Energie-Contracting“ eine umfassende Dienstleistung ist, mit der die Energie- und Kosteneffizienz von Gebäuden verbessert werden soll. Tolle Zielstellung, -Kosteneffizienz bzw. -minimierung wirken jedoch nur auf Vermieterseite.
Vor „Erfindung“ des Wärme-Contracting hatte der Vermieter die Verpflichtung zur ausreichenden Beheizung der Mietsache und hat diese Pflicht durch eine von ihm betriebene Zentralheizungsanlage erfüllt. Wenn nun diese Verpflichtung mit Hilfe eines externen Dienstleisters erfüllt wird, bleibt man als Mieter auf der Strecke, da alle entstehenden Kosten auf den Mieter abgewälzt werden. Dazu kommt, dass es an verpflichtenden und durchsetzbaren Transparenzregelungen mangelt. So gesehen ist das ein Fass ohne Boden und kommt einer Mieterhöhung durch die Hintertür gleich.
Die Ideen der Vertreter der politischen Parteien werden der Komplexität des Themas und der Dringlichkeit nicht gerecht: Wenn der CDU-Vertreter Herr Freymark nun für Berlin an eine bei der Wohnungsaufsicht angesiedelte Preisaufsicht nachdenkt, kann man sich ausrechnen, welchen Zeithorizont die Umsetzung erwarten lässt. Ganz abgesehen davon wäre von Interesse, was diese Preisaufsicht im Detail bewirken soll. Der Vorschlag des Linke-Politikers Efler, das Contracting mindestens für die LWU zu verbieten, greift definitiv zu kurz.
Gundel Streese
Betr.: MieterMagazin 9/26, Seite 26: „Wohnen wählen!“
Notwendig, nicht hinreichend
Dass Neubau allein die Krise nicht löst, stimmt, gilt aber für jede Maßnahme, auch für Mietendeckel, Mietenstopp oder Vergesellschaftung. Der BMV unterstützt Neubau zwar formal, setzt sein politisches Gewicht aber deutlich stärker auf jene anderen Instrumente. Dabei ist ein ausreichendes Angebot die einzige Voraussetzung, ohne die keine Lösung denkbar ist. Noch vor rund zwanzig Jahren gab es in Berlin reichlich preiswerten Wohnraum, zu einer Zeit, als es nicht einmal die Mietpreisbremse gab. Damals bewarben sich auf eine Anzeige vielleicht zehn Interessent:innen binnen einer Woche, heute erlebe ich selbst, dass zweihundert es innerhalb von fünfzehn Minuten tun. Diese Realität sollte sich stärker in der Positionierung des BMV widerspiegeln.
Jeremy Green
Betr.: Abstimmungsergebnis des Volksentscheids zur Vergesellschaftung von Wohnungen
Definitiv doch
„Der Volksentscheid von 2021 war eindeutig: Rund 59 Prozent der wahlberechtigten Berliner:innen stimmten für die Überführung der Wohnungsbestände großer Konzerne in Gemeineigentum.“ Das stimmt definitiv nicht, es waren etwa 42 Prozent der Wahlberechtigten.
Walter Scheidt
Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin/Brandenburg waren es 57,6 Prozent der Wahlteilnehmer (an der Wahl teilnehmende Berliner Wahlberechtigte), die für die Möglichkeit einer Vergesellschaftung von Wohnungen stimmten. Die von MieterMagazin-Leser Walter Scheidt genannte Zahl von 42 Prozent Ja-Stimmen bemisst sich an der Anzahl der zur Wahl gegangenen zuzüglich aller zu Hause gebliebenen Berliner Wahlberechtigten. Das ist nicht nur eine unübliche Rechenweise – sie ist auch nicht seriös, weil dabei dem Abstimmungsergebnis ein angenommenes Abstimmungsverhalten der Nichtwählenden zugerechnet wird, das unbekannt ist und obendrein unrealistisch. Denn es ist kaum anzunehmen, dass alle, die nicht zur Wahl gegangen sind, bei der Frage der Zulässigkeit einer Vergesellschaftung mit Nein gestimmt hätten.
Die Redaktion
28.09.2026




