Bei Genossenschaften wohnt man sicher, heißt es oft. Für angebliche Nestbeschmutzer gilt das offenbar nicht, wie der Fall von Frau F. aus Neukölln zeigt. Am 7. September wurde sie zwangsgeräumt.

Foto: Mirka Pflüger
Die schwerkranke Frau wurde buchstäblich auf die Straße gesetzt. Trotz intensiver Suche hat sie nichts gefunden und landet nun in einer Obdachlosenunterkunft. Für die freischaffende Künstlerin ist das ein Albtraum. 25 Jahre hat sie in der sogenannten Ideal-Passage zwischen Weichsel- und Fuldastraße gewohnt. Die verschiedenen Missstände in der Wohnanlage sowie Unregelmäßigkeiten beim Vorstand der Genossenschaft Ideal hat sie häufig kritisiert. Zehn Kündigungen hat sie in den letzten Jahren bekommen, unter anderem wegen „diskreditierender Behauptungen“ und angeblicher Mietschulden nach Mietminderung. Alle wurden zurückgewiesen. Zum Verhängnis wurde ihr der angeblich verweigerte Zutritt von Handwerkern. Einmal ging es um den Einbau von Rauchmeldern. Frau F. sagt, es habe Probleme bei der Terminfindung gegeben. Mehrere Ankündigungen kamen zu spät oder gar nicht. Auf einen eigenen Terminvorschlag, den sie per Fax schickte, habe die Ideal nicht reagiert. Zweitens sollte eine Betrachtung des Zwischenbodens auf Schädlinge erfolgen. Auch dies hat die Mieterin nicht verweigert. Es ging lediglich darum, wer Baufreiheit zu schaffen hatte, und dass sie nicht wollte, dass gleich vier Personen dabei sind. Das müsse sie auch nicht dulden, sagte man ihr in der Beratung des BMV. Das sei zwar richtig, stellte das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 fest. Aber in diesem speziellen Fall sei es gerechtfertigt, weil die Verwaltung „wirtschaftliche Erwägungen“ prüfen musste. Von gravierenden Pflichtverletzungen spricht das Gericht daher. Frau F. gefährde mit ihrem Verhalten die Sicherheit im Haus – obwohl sie seit langem eigene Rauchwarnmelder hat, was der Verwaltung auch bekannt ist.

Foto: Mirka Pflüger
Die Initiative „Genossenschaft von unten“ protestierte in einer öffentlichen Erklärung gegen die Zwangsräumung: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Genossenschaftsmitglied, das sich kritisch mit Entscheidungen des Vorstandes auseinandergesetzt hat, diszipliniert werden soll – dies wäre ein fatales Signal für die innergenossenschaftliche Demokratie.“
Auf eine Bitte des MieterMagazins um Stellungnahme reagierte die Ideal nicht.
Birgit Leiß
23.09.2026




