Niederlage für den Wohnkonzern Vonovia: Das Amtsgericht Spandau hat entschieden, dass der Einbau neuer Rauchwarnmelder keine Modernisierung ist und von den Mieter:innen nicht geduldet werden muss.

Foto: Sabine Mittermeier
Vonovia tauscht im gesamten Bestand des Unternehmens die vorhandenen Rauchwarnmelder gegen „Multisensor Plus“-Geräte aus. Diese können nicht nur Rauch, sondern auch Kohlenmonoxid entdecken. Sie registrieren zudem die Raumtemperatur und die Luftfeuchtigkeit und sind vernetzt. Diese Funktionen lösten Proteste gegen die „Spionage-Rauchmelder“ aus. Vonovia deklariert den Austausch als Modernisierung und legt die Kosten von rund 135 Euro pro Stück auf die Miete um.
Das Amtsgericht Herne hat im Juni noch eine Mieterin dazu verurteilt, den Einbau von fünf neuen Rauchwarnmeldern zu dulden und die modernisierungsbedingte Mieterhöhung um 4,26 Euro im Monat zu akzeptieren. Die Argumentation der Mieterin, auch Standardgeräte zum Preis von 25 Euro würden den vorgeschriebenen Zweck erfüllen, ließ das Gericht nicht gelten. Die Zusatzfunktionen führten zu einem „signifikanten Sicherheitsmehrwert“ und damit zu einer „nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache“.
Ganz anders entschied nun das Amtsgericht Spandau im Fall einer Vonovia-Wohnanlage in Kladow. Die Richterin stellte fest, dass es sich nicht um eine Modernisierung handelt und der Austausch nicht geduldet werden muss. In den Zusatzfunktionen sah sie ganz überwiegend keine Wohnwertverbesserung. Zum Messen der Luftfeuchtigkeit könne sich jeder ein günstiges Hygrometer kaufen. Berücksichtigt wurden auch Sorgen, die erhobenen Daten könnten missbraucht werden.
„Wir freuen uns über die klaren Worte des Amtsgerichts Spandau und appellieren an Vonovia, das gut begründete Urteil zu akzeptieren“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Jens Sethmann
AG Herne vom 9. Juni 2026 – 34 C 18/26 –
AG Spandau vom 4. September 2026 – 5 C 85/26 –
23.09.2026




