Die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Haus Hertzbergstraße 28 in Neukölln ist fehlgeschlagen. Der Fall macht erneut deutlich, dass die rechtlichen Grundlagen dringend verbessert werden müssen.

Foto: Sabine Mittermeier
Für den Vorkauf des stark vernachlässigten Hauses im Milieuschutzgebiet Rixdorf fehlte das Geld. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land, die in den Kaufvertrag eintreten sollte, bekam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine ausreichende Finanzierungszusage. Zusätzlich zum spekulativ hohen Kaufpreis wäre viel Geld für die Instandsetzung der Wohnungen benötigt worden. Das Land Berlin hätte 4,88 Millionen Euro zuschießen müssen.
Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) ist über das Scheitern der Vorkaufsbemühungen enttäuscht. Er weiß aber: „Der Vorkauf von Schrottimmobilien ist teuer und für die Vorkäufer unattraktiv.“ Seit einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom November 2021 kann das Vorkaufsrecht praktisch nur noch bei sanierungsbedürftigen Wohnhäusern ausgeübt werden. Bei der Prüfung des Vorkaufs hat das Bezirksamt Neukölln in der Hertzbergstraße „erhebliche Mängel und Missstände und in Teilen ungesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ vorgefunden – unter anderem bröckelnden Putz, Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall. Doch gerade durch den hohen Instandsetzungsbedarf wird der Vorkauf oft zu einem teuren Unterfangen. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) hat wiederholt seinen Unwillen geäußert, „Schrottwohnungen zu Höchstpreisen“ zu kaufen.
Der neue Eigentümer der Hertzbergstraße 28 hat keine Abwendungsvereinbarung unterschrieben. Die Mieter:innen müssen sich nun auf Modernisierungsarbeiten bis an die Grenze des Erlaubten einstellen – und auf entsprechene Mietsteigerungen.
Jochen Biedermann will die Einhaltung der Milieuschutzregeln im Auge behalten und den neuen Eigentümer in die Pflicht nehmen, damit er für eine nachhaltige Instandsetzung sorgt.“
Jens Sethmann
23.09.2026




