Der Chemiekonzern Bayer hat auch die letzte noch anhängige Räumungsklage der Tegeler Straße 6 und 7 zurückgezogen. Das ist ein Erfolg für die Mieter:innen, doch die Ungewissheit bleibt: Bayer hält an den Abrissplänen im Mettmannkiez fest.

Foto: Christian Muhrbeck
Schon im Februar hatte Bayer Räumungsklagen jeweils zwei Tage vor den Gerichtsterminen zurückgenommen. Im Mai machte der Pharmariese nun auch bei der letzten Klage gegen einen verbliebenen Mieter kurz vor der Verhandlung einen Rückzieher.
Warum die Klagen fallengelassen wurden, beantwortet Bayer nicht. Der Konzern beharrt darauf, die gesamte Häuserzeile Tegeler Straße 1-7 und Fennstraße 33/34 abzureißen, um sein Weddinger Betriebsgelände zu erweitern. Die Verwertungskündigungen stehen weiter im Raum. Viele Mieter:innen sind schon ausgezogen, die Wohnungen bleiben leer.
Bayer beruft sich darauf, dass die Fläche, auf der die Wohnhäuser seit weit über 100 Jahren stehen, im Baunutzungsplan von 1960 als „Arbeitsgebiet“ ausgewiesen ist und somit das Wohnen dort unzulässig sei. Das Bezirksamt Mitte glaubt, auf dieser Grundlage den Abriss nicht verhindern zu können. Ein von der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass es sich sehr wohl um zu schützenden Wohnraum handelt, weil die Häuser ausdrücklich als Wohngebäude genehmigt und errichtet worden sind. „Es wird Zeit, dass Bezirk und Senat eine Kehrtwende machen und die 140 bezahlbaren Wohnungen im Mettmannkiez vor dem Abriss schützen“, fordert Martha Kleedörfer, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Jens Sethmann
24.06.2026




