Bei den 180 Mieter:innen eines Häuserensembles im Wedding weicht die Freude über eine Abwendungsvereinbarung aus dem Jahr 2021 einem Schock.

Foto: Initiative Maxgärten
Es sah einigermaßen gut aus für die Mieter:innen in der Reinickendorfer Straße und der Maxstraße, nachdem der Bezirk Mitte 2021 mit dem Käufer ihrer Häuser eine Abwendungsvereinbarung geschlossen hatte. Fünf Jahre später kam nun ein Schreiben, das alle schockiert. Eine neue Eigentümerin, die luxemburgische Gesellschaft T2G PropCo 1Sàrl, kündigte über ihre Hausverwaltung energetische Modernisierungen und Mietsteigerungen an. „Es geht um Erhöhungen von bis zu 380 Euro pro Monat“, sagt Sebastian Bachmann, einer der Bewohner. „Das können wir uns nicht leisten.“
Die Hausgemeinschaft steht im Kontakt mit dem Bezirk. Ihre Hoffnung: Er soll untersuchen, ob die angekündigten Modernisierungsarbeiten nicht Instandhaltungsarbeiten sind, die nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden dürfen. „Es wäre auch zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen wirklich gesetzlich vorgeschrieben sind – nur solche sind laut Abwendungsvereinbarung umlegbar“, sagt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels. Er weist auch darauf hin, dass von den Kosten der Modernisierung auf jeden Fall unterbliebene Ausgaben für Instandsetzungen abzuziehen wären. Misslich sei, dass neue Käufer:innen nicht automatisch an die Abwendungsvereinbarung gebunden seien, sondern nur dann, wenn die Verpflichtung im Grundbuch eingetragen ist. Bartels: „Wir raten den Betroffenen, den genauen Wortlaut der Abwendungsvereinbarung beim Bezirksamt abzufordern und auch ins Grundbuch zu schauen.“
Menschen mit geringem Einkommen können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Modernisierungsankündigung den Einwand einer finanziellen Härte erheben. Im Fall der Mieter:innen aus der Reinickendorfer Straße und der Maxstraße hat das bereits die Hälfte getan.
Carola Rönneburg
26.05.2026




