Der Bezirk Neukölln hat erfolgreich das Vorkaufsrecht für ein Mietshaus ausgeübt. Die Eigentümer der Jansastraße 12 hatten erheblich gegen die Regeln des Milieuschutzes verstoßen.

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Mehrere der 22 Wohnungen sind ohne Genehmigung umgebaut worden. Andere Wohnungen werden gewerblich genutzt, unter anderem zur Beherbergung. Nichts davon ist im Milieuschutzgebiet Reuterplatz zulässig. Als das Haus im November 2025 verkauft werden sollte, ging deshalb der Bezirk dazwischen und nutzte das Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land. Der ursprüngliche Käufer hatte es abgelehnt, sich zur milieuschutzgerechten Nutzung zu verpflichten, womit er den Vorkauf hätte abwenden können. Stattdessen legte er zusammen mit dem Verkäufer Widerspruch ein, der aber im Februar wieder zurückgezogen wurde. Damit ist der Vorkauf rechtskräftig.

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„Dieser Vorkauf sendet ein wichtiges Zeichen an den Markt: Häuser kaufen, illegal umbauen und dann gewerblich vermieten, funktioniert in Neukölln nicht“, sagt Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne). Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 kann das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nur noch in engen Grenzen eingesetzt werden. Die Jansastraße 12 war 2025 berlinweit das einzige Haus, bei dem das der Fall war. Die Vielzahl und die Schwere der Verstöße machten es möglich. „Der Fall bestärkt uns, auch zukünftig alle Instrumente zu nutzen, um bezahlbares Wohnen in Neukölln zu sichern“, erklärt Jochen Biedermann.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat im April eine Änderung des Baugesetzbuches angeschoben, mit der sie unter anderem die bis 2021 geltenden Vorkaufsmöglichkeiten wiederherstellen will.
Jens Sethmann
22.04.2026




