Der Berliner Senat will Wohnungen nicht nur schneller, sondern auch einfacher bauen und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dem Berliner Mieterverein (BMV) geht die Bauvereinfachung an einigen Stellen zu weit.

Foto: Christian Muhrbeck
Nach dem Schneller-Bauen-Gesetz legt der Senat nun den Entwurf für ein Einfacher-Bauen-Gesetz vor. Hinter dem schmissigen Namen verbirgt sich im Wesentlichen nur eine Änderung der Berliner Bauordnung. „Das Gesetz enthält gute und sinnvolle Neuregelungen“, erklärt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. Einzelne Punkte seien aber kritisch zu sehen.
Um Dachgeschossausbauten, Aufstockungen und Umbauten zu erleichtern, soll nicht mehr der Neubaustandard bei Wärme-, Schall-, Erschütterungs- und Brandschutz erforderlich sein. Der BMV befürchtet, dass dadurch Konflikte unter den Bewohnerinnen und Bewohnern provoziert werden. Bis zu zwei Geschosse können ohne diese sonst üblichen Schutzvorschriften aufgestockt werden. Die Verpflichtung zu einer Dachbegrünung soll entfallen, wenn dies zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand führen würde. Beim Dachgeschossausbau wird die erforderliche Raumhöhe von 2,30 Meter auf 2,20 Meter abgesenkt. Ansonsten bleibt die Mindesthöhe bei 2,40 Meter.

Foto: Christian Muhrbeck
Sehr kritisch sieht der BMV, dass neue Wohnungen künftig nicht mehr zwingend einen Abstellraum haben müssen. Das sei für Mieter:innen nachteilig, schreibt der BMV in seiner Stellungnahme. „Der Bedarf nach einem solchen Raum ist stets vorhanden.“ Eine Verschlechterung ist es auch, dass Abstellräume für Fahrräder nicht mehr barrierefrei sein müssen.
Werbeplanen an Baugerüsten sollen nur noch zulässig sein, wenn für die Bauarbeiten ohnehin eine Staubschutzplane benötigt wird und die Wohnräume nicht zusätzlich verdunkelt werden. Der Mieterverein fordert, dass nicht nur die Verdunkelung, sondern auch die Sichtbehinderung ausgeschlossen wird und kritisiert, dass Werbeplanen weiterhin sechs Monate lang hängen dürfen.
Die Frist, in der Nachbar:innen Einwände gegen eine Baugenehmigung erheben können, soll von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt werden. Aus Sicht des BMV ist diese Zeit für baurechtliche Laien zu kurz, ein Zeitgewinn von einem Monat ist hingegen für den Bauherr nicht entscheidend.
Jens Sethmann
20.04.2026




