Die mieterschützenden Abwendungsvereinbarungen, die Hauskäufer:innen bis 2021 unterschrieben haben, bleiben gültig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Foto: Sabine Mittermeier
Bis zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 konnten die Bezirke in Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht ausüben, wenn sich abzeichnete, dass ein Hausverkauf auf die Verdrängung der Mieter:innen hinausläuft. Zum tatsächlichen Vorkauf kam es aber längst nicht so oft wie zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung: Mit ihr verpflichteten sich die neuen Eigentümer:innen unter anderem, Luxussanierungen und Eigentumsumwandlungen für 20 Jahre zu unterlassen. Im Gegenzug verzichtete der Bezirk auf den Vorkauf. Von 2016 bis 2021 wurden in Berlin für 383 Häuser solche Vereinbarungen geschlossen.
Nachdem aber das Bundesverwaltungsgericht das Vorkaufsrecht im Milieuschutz stark eingeschränkt hatte, sahen sich mehrere Eigentümer:innen auch nicht mehr an die Vereinbarung gebunden und klagten dagegen.
Für fünf Fälle aus Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Abwendungsvereinbarungen weiter gültig sind. Den Eigentümer:innen sei bei der Unterzeichnung bewusst gewesen, dass über das Vorkaufsrecht seinerzeit noch nicht höchstrichterlich entschieden worden war. Die Vereinbarung hätte ihnen einen schnellen Vollzug des Hauskaufs ermöglicht.
Bausenator Christian Gaebler (SPD) äußerte sich positiv: „Das ist ein wichtiges Signal, weil wir die soziale Mischung in den Kiezen erhalten müssen.“ Auch der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt das Urteil und bittet nun die Bezirksämter, die Mieter:innen über den Inhalt der Vereinbarungen zu informieren. Den Mieter:innen wird geraten, Einsicht in die Verträge zu nehmen. „Nur auf diese Weise lassen sich Verstöße leicht feststellen“, erklärt Geschäftsführer Sebastian Bartels.
Jens Sethmann
20.04.2026




