Zu hohe Versicherungskosten in der Betriebskostenabrechnung können für Mieter:innen wichtig werden. Zwei Urteile aus Berlin bestätigen: Vermieter:innen müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten.

Foto: Nils Richter
Der Immobilienkonzern Vonovia ist in Berlin in zwei Fällen zur Rückzahlung zu hoch abgerechneter Betriebskosten verurteilt worden. Im jüngsten Verfahren sprach das Amtsgericht Schöneberg einer Mieterin die Rückzahlung von mehr als 500 Euro zu viel gezahlter Versicherungskosten für drei Jahre zu. Zuvor hatte bereits das Amtsgericht Lichtenberg in einem ähnlichen Fall zugunsten von Mieter:innen entschieden. Die Klägerin aus Schöneberg und ihre Nachbar:innen hatten sich seit Jahren gegen aus ihrer Sicht überhöhte Positionen in den Nebenkostenabrechnungen gewehrt.

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Nach Einschätzung des Berliner Bündnisses gegen Vonovia & Co. ging es dabei nicht um einen einfachen Abrechnungsfehler, sondern um einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot: Vermieter:innen sind verpflichtet, bei umlagefähigen Kosten wirtschaftlich zu handeln. Für rund 140.000 Wohnungen wurde über einen Makler eine Sammelversicherung organisiert, für die eine Provision von etwa 20 Prozent anfiel. Kritiker:innen argumentieren, Vonovia hätte deutlich günstigere Versicherungen abschließen können. Die entstandenen Kosten wurden vollständig auf die Mieter:innen umgelegt. Nach Ansicht des Bündnisses ist das unzulässig, da es sich bei der Provision um Verwaltungskosten handelt, die eigentlich von der Vermieterseite zu tragen sind.
Die Entwicklung der Kosten zeigt die Dimension des Problems. Im Schöneberger Fall stiegen die Versicherungskosten innerhalb von acht Jahren um rund 215 Prozent. Während Vonovia-Mieter:innen 2022 etwa 0,39 Euro pro Quadratmeter und Monat zahlen mussten, verlangte die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Degewo in vergleichbaren Gebäuden lediglich 0,19 Euro pro Quadratmeter. Als Vergleichsmaßstab gilt der Berliner Betriebskostenspiegel der Senatsverwaltung für Wohnen. Für 2023 weist er durchschnittliche Versicherungskosten von rund 0,23 Euro pro Quadratmeter aus. Im konkreten Fall wurden jedoch 0,45 Euro pro Quadratmeter abgerechnet, also fast das Doppelte.
Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, spricht von einer Entscheidung mit Signalwirkung und fordert, dass der Konzern seine Abrechnungen der Jahre 2021 bis 2023 überprüft und überhöhte Kosten künftig nicht mehr auf Mieter:innen umlegt.
Stefan Klein
25.03.2026




