Die Bundesregierung will das 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz reformieren. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen soll wieder erlaubt werden. Diese Rolle rückwärts belastet Mieter:innen doppelt.

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Das von der Ampel-Regierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz erhitzte seinerzeit die Gemüter: Es sah vor, dass neu eingebaute Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Man hoffte auf diese Weise, dass Hausbesitzer:innen beim Heizungstausch auf Wärmepumpen oder Fernwärme statt auf Öl- und Gasheizungen setzen. Die jüngst von der schwarz-roten Bundesregierung angekündigte Reform des Gesetzes sieht eine Streichung der 65-Prozent-Regelung vor. Damit können auch wieder Heizungssysteme mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden. Diese sollen ab 1. Januar 2029 lediglich einen „zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe“ nutzen – angefangen mit 10 Prozent. Erfolgen soll das mit grünem Wasserstoff und Biomethan – beide Stoffe sind bislang nur begrenzt verfügbar und teuer. Hinzu kommt: CO₂ wird auf jeden Fall teurer werden, so ist es politisch festgelegt. Kritik kommt daher von vielen Seiten: Klimaschützer:innen warnen davor, dass mit dem Aus der 65-Prozent-Regelung die Klimaziele verfehlt werden, Verbraucherschützer:innen davor, dass sich die Heizkosten von Privathaushalten deutlich erhöhen werden. Die Befürchtung: Vermieter:innen bauen kostengünstige Heizsysteme ein – und die Mietenden tragen die Last.
„Wer den Klimaschutz im Gebäudesektor aufgibt, lässt Mieter:innen doppelt zahlen: heute mit steigenden Heizkosten und morgen mit den Folgen der Klimakrise“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Zwar wird in dem von Union und SPD vorgelegten Eckpunktepapier ein Schutz von Mietenden angekündigt. Wie dieser ausgestaltet sein soll, bleibt jedoch offen.
Katharina Buri
Das Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz unter:
table.media/assets/eckpunkte-gebaudemodernisierungsgesetz1.pdf
24.03.2026




