Beschwerden über rücksichtslose Sanierungsarbeiten in Moabit treffen bei der Bauaufsicht Mitte auf kein Verständnis. Eine absichtliche Herausmodernisierung will der Bezirk nicht erkennen.

Foto: Sabine Mittermeier
Im Frühjahr 2025 haben Mieter:innen des Hauses Spenerstraße 23 a-e über schikanöse Sanierungsarbeiten geklagt. Statt wie angekündigt die Fenster auszutauschen, wurden ganze Außenwände eingerissen. Monatelang gesperrte Balkone, eine immer wieder ausfallende Wasserversorgung, mit Baumaterial und Schutt blockierte Wege und ewiger Lärm zermürbten die Mieter:innen (das MieterMagazin berichtete in seiner Ausgabe 6/2025).
Viel verbessert hat sich seither nicht. Auf den unerklärlich lange stehenden Baugerüsten spazierten Unbefugte herum. Die vor zwei Jahren beseitigten Terrassen der Erdgeschosswohnungen sind bis heute nicht wieder hergestellt.
Auf Beschwerden reagiert die Hausverwaltung nach wie vor nicht. Statt Mietminderungen hat sie den Mieter:innen nur geringe Einmalzahlungen zugestanden. „Das geht von 100 bis 700 Euro, und es ist völlig unklar, wer warum was bekommt“, sagt Mieter Markus F.* „Das ist ein Hohn.“ Seine Nachbarin Anja K.* hatte sich eine Mietminderung von 30 Prozent schriftlich zusichern lassen, sollte dann aber mit weniger als 10 Prozent abgespeist werden. „Wir sollen hier herausmodernisiert werden“, ist Markus F. überzeugt. „Und es klappt auch. Viele gehen.“

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Die Mieter:innen haben sich mehrfach an die Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirks Mitte gewandt. Das Amt teilt mit, dass nur vier Anzeigen eingegangen sind. Davon wurden zwei Verfahren eingestellt, weil bei Ortsterminen keine Mängel festgestellt worden seien. Viele Hinweise tat die Bauaufsicht als zu unkonkret ab.
Auf den geäußerten Vorwurf des Herausmodernsierens ging die Behörde überhaupt nicht ein. Nach dem Wirtschaftsstrafgesetz ist es ordnungswidrig, wenn man in der Absicht, Mieter:innen zu verdrängen, „eine bauliche Veränderung in einer Weise durchführt oder durchführen lässt, die geeignet ist, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu führen.“ Obwohl die Summe der Vorgänge in der Spenerstraße durchaus dieses Ziel vermuten lässt, wendet der Bezirk Mitte den Paragraphen nicht an. „Dies erfordert die klare finale Absicht des Vermieters, den Mieter zum Auszug aus der Wohnung zu bewegen“, erklärt Bezirksamtssprecherin Julia Mösch im Auftrag des Baustadtrats Ephraim Gothe (SPD). „In der Praxis ist bisher kein Fall bekannt, in dem es gelungen ist, die entsprechenden Nachweise zu führen.“
Dass dem so ist, liegt auch am Bezirksamt Mitte selbst, das nicht einmal in einem solch haarsträubenden Fall wie der Habersaathstraße 40-48 ein derartiges Verfahren einleitet, obwohl der Eigentümer offen sagt, dass er die Mieter:innen raushaben will, um das Haus abzureißen.
Jens Sethmann
* Namen geändert
16.02.2026




