Am 20. September 2026 findet in Berlin die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus statt. Zentrales Thema ist die Wohnungspolitik – geprägt von der anhaltenden Wohnungskrise, steigenden Mieten und dem dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Der Berliner Mieterverein (BMV) formuliert hierzu wichtige Forderungen für die Verwirklichung einer sozial gerechten Stadt.
Berlin steckt weiterhin in einer tiefen Wohnungs- und Mietenkrise. Die Mieten steigen schneller als die Einkommen, bezahlbarer Wohnraum ist knapp, viele Haushalte sind finanziell überlastet. Rund 55.000 Menschen sind wohnungslos – Tendenz steigend. Gleichzeitig verhindern spekulativer Leerstand, fehlende Regulierung und unzureichende soziale Leitplanken eine notwendige Wende hin zu einer sozial gerechten und klimaverantwortlichen Stadtentwicklung.
Der Berliner Mieterverein trägt den zur Wahl stehenden Parteien ein umfangreiches wohnungspolitisches Mandat an:
- dauerhafte Sicherung bezahlbarer Mieten durch wirksame Mietbegrenzungen, Stärkung der Milieuschutzsatzungen und die Verabschiedung eines Gesetzes zur Wohnraumbewirtschaftung,
- Einsatz des Landes Berlin für eine deutliche Stärkung des Mieter:innenschutzes durch die Bundesregierung (Bundesratsinitiativen etc.), vor allem die Möglichkeit eines Mietendeckels im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie einen weitgehenden Schutz vor Eigenbedarfskündigungen,
- konsequente Gemeinwohlorientierung der landeseigenen Wohnungsunternehmen mit einer gegenüber der derzeitigen Regelung stärker begrenzten Mieterhöhungsmöglichkeit und deutliche Erhöhung der WBS-Quoten bei gefördertem Neubau und Wiedervermietung,
- Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände,
- Neuordnung des Wohnungswesens durch ein Landesamt
- verstärktes Vorgehen gegen Zweckentfremdung, Abriss und spekulative Kurzzeitvermietung,
- sozial gerechte Wärmewende durch einen Landesfonds und Förderung klimafreundlicher Quartierslösungen,
- nachhaltige Stadtentwicklung mit Erhalt des Tempelhofer Feldes und anderer Grüngebiete
- wirksame Programme gegen Wohnungslosigkeit.
Der Berliner Mieterverein fordert damit eine Politik, die Mieter:innen konsequent schützt, bezahlbaren Wohnraum sichert, Neubau sozial ausrichtet und ökologische Modernisierung sozial verträglich gestaltet.
Bundesratsinitiativen für starke Mieter:innenschutzinstrumente
Berlin muss sich gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat aktiv für eine Stärkung des Mieter:innenschutzes einsetzen. Folgende Initiativen sind wichtig:
- Ermöglichen eines bundesweiten Mietendeckels, beispielsweise durch eine Länderöffnungsklausel
- Besserer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen durch eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf die Verwandtschaft ersten Grades, einen Kündidgungsausschluss er für Käufer:innen bewohnter Eigentumswohnungen sowie einer Stärkung der Härtegründe der Mieter.innen,
- Ausweiten der Schonfristzahlung, die bislang nur fristlose Kündigungen heilt, auch auf ordentliche Kündigungen,
- Anwendbarkeit der Mietpreisbremse auch auf Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch durch eine Neuregelung des Paragrafen 549 BGB,
- wirksame Reform des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG): Die Beweislast für Mieter:innen muss umgekehrt werden. Das Vorliegen einer angespannten Wohnungsmarktlage – soll ausreichen, um die bislang hohen Anforderungen an den Nachweis der Ausnutzung einer Zwangslage durch Vermietende zu ersetzen.
- Verhindern von Share Deals zur Umgehung von Grunderwerbsteuer und Vorkaufsrechten,
- Wiederherstellen des kommunalen Vorkaufsrechts in Erhaltungsgebieten für alle Verkaufsfälle von Wohngebäuden,
- einen Anspruch auf Wohnungstausch gesetzlich verankern.
A. Wohnraumsicherung und sozialen Wohnungsbau stärken
Berlin muss bezahlbaren Wohnraum dauerhaft sichern.
A1. Konsequentes Vorgehen gegen Wuchermieten
In der Rechtsberatung zeigt sich, dass sich überhöhte Mieten insbesondere bei der Wiedervermietung massiv häufen; auch die Berliner Mietpreisprüfstelle hat inzwischen eine Vielzahl entsprechender Fälle zu bearbeiten. Das Land Berlin verfügt bereits heute über rechtliche Möglichkeiten, überhöhte Mieten zu ahnden. Die im März 2025 eingesetzte Mietpreisprüfstelle des Senats muss zu einer schlagkräftigen behördlichen Struktur ausgebaut werden, etwa als eigene Stabsstelle oder innerhalb der bezirklichen Wohnungsämter, um Wuchermieten systematisch verfolgen und wirksam sanktionieren zu können. Dafür ist insbesondere eine deutliche Aufstockung der personellen Ausstattung erforderlich. Zudem sollten gemeinsam mit den Bezirken verbindliche Leitlinien erarbeitet werden, um ein einheitliches und konsequentes Vorgehen der Wohnungsämter gegen Wuchermieten sicherzustellen.
A2. Neues Wohnraumwirtschaftsgesetz Berlin
Viele Vermietende kommen ihren Pflichten nicht mehr nach: Sie stellen immer weniger bezahlbare Wohnungen zur Verfügung, vernachlässigen ihre Wohnungsbestände oder entziehen Wohnraum dem regulären Mietwohnungsmarkt durch Zweckentfremdung – etwa als Ferienwohnungen oder möblierte Kurzzeitvermietungen. Dadurch wird Wohnraum in Berlin weiter verknappt.
Ein neues Wohnungswirtschaftsgesetz Berlin sollte Zweckentfremdungs-, Wohnraum- und Wohnungsaufsichtsrecht in einem einheitlichen Regelwerk zusammenführen, einen klaren Vollzugsrahmen schaffen und eine verbindliche Sozialquote sowie Instandhaltungspflichten für alle Anbietenden von Wohnraum einführen. Damit ließen sich zentrale Fehlentwicklungen wirksam adressieren.
Der Berliner Senat hat am 5. Januar 2026 ein Konzept für ein Wohnraumsicherungsgesetz sowie ein ergänzendes untergesetzlichen Maßnahmenpaket vorgelegt. Die Stärkung der Mietpreisprüfstelle, die verbesserte Möglichkeit der Einsetzung von Treuhändern sowie die schärferen Ahndungsmöglichkeiten bei unterlassenen Instandsetzungen sind zu begrüßen, dennoch reichen die Vorschläge nicht aus: Vor allem fehlt die Verpflichtung für größere Privatvermieter:innen, eine bestimmte Quote ihres Bestandes für WBS-berechtigte Haushalte bereitzustellen. Eine solche Verpflichtung wäre angesichts des seit Jahren dramatischen Rückgangs der Sozialwohnungen dringend erforderlich.
A3. Milieuschutz ausweiten und konsequent anwenden
Milieuschutzsatzungen müssen konsequent genutzt werden, um Luxusmodernisierung, Verdrängung und spekulative Nutzung von Wohnraum zu verhindern. Der Senat soll die Leitlinien für die Bezirke weiterentwickeln, damit diese das Vorkaufsrecht bei Schrottimmobilien und Grundstücken mit städtebaulichen Missständen wirksam ausüben und (möblierte) Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten unterbinden können. Weitere Milieuschutzgebiete sind auszuweisen, da zunehmend auch Randbezirke vom Aufwertungsdruck in Kiezen und Quartieren betroffen sind. Der künftige Senat muss den Fonds für Ankäufe deutlich aufstocken, damit die Bezirke zugunsten der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) und Genossenschaften Verkaufsfälle über das bezirkliche Vorkaufsrecht übernehmen und gegebenenfalls bezuschussen können.
A4. Stärkung kommunaler Ankaufstrategien
Darüber hinaus soll der künftige Berliner Senat die Bodenbevorratung wieder als verbindliche politische Richtlinie verankern. Nur durch den strategischen Ankauf von Grundstücken als Flächenreserven kann Berlin langfristig bezahlbaren Wohnraum, soziale Infrastruktur und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung sichern. Ohne eine systematische Flächensicherung können die Potenziale des Stadtentwicklungsplans 2040 (StEP Wohnen 2040) nicht voll ausgeschöpft werden. Die derzeitige Blockade beim Ankauf von Grundstücken durch die Berliner Bodenfonds GmbH infolge von Sparzwängen beziehungsweise strikter Haushaltsdisziplin muss beendet werden.
B. Landeseigene Wohnungsunternehmen sozial ausrichten
Die Kooperationsvereinbarung mit den LWU muss verbindlich sozial ausgerichtet werden.
B1. Gemeinnützigkeit der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) prüfen
Der angespannte Berliner Mietmarkt setzt privatwirtschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen – so auch die LWU – unter erheblichen ökonomischen Druck und führt zu stetig steigenden Mieten. Die politische Verantwortung liegt beim Senat. Die Gemeinwohlorientierung der LWU wird derzeit über eine rechtlich unverbindliche Kooperationsvereinbarung abgesichert, die zudem vom amtierenden Senat in ihren sozialpolitischen Zielen abgeschwächt wurde. Der BMV fordert, dass der Senat wieder stärker von der Steuerungsmöglichkeit der LWU Gebrauch macht, z.B. durch stärkere Begrenzung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und höhere Quoten bei der Wiedervermietung sowie beim Neubau. Mittelfristig sollten die LWU in die neue Wohngemeinnützigkeit überführt werden mit dauerhaften Sozialbindungen.
Die Neue Wohngemeinnützigkeit soll in Berlin zusätzlich durch eine eigene Förderschiene für den Wohnungsneubau und Sanierungen gestärkt werden.
B2. Neufassung der Kooperationsvereinbarung
Die Zusammenarbeit mit den LWU muss verbindlicher und mieterfreundlicher gestaltet werden. Zentrale Forderungen sind:
- Begrenzung von Mieterhöhungen auf maximal zwei Prozent pro Jahr
Mieterhöhungen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen auf höchstens vier Prozent in zwei Jahren pro Haushalt begrenzt werden. - Begrenzung der Modernisierungsumlage sozialverträglich gestalten
Der Berliner Mieterverein fordert die Anwendung des sogenannten Drittelmodells. Dabei soll die Umlage der Modernisierungskosten auf maximal drei Prozent pro Jahr begrenzt werden. Die Kosten für die notwendigen energetischen Modernisierungen von Wohngebäuden verteilen sich auf Staat, Wohnungsunternehmen und Mieter:innen. Staatliche Fördermittel sind dabei verbindlich zu nutzen und können beim Wohnungsunternehmen verbleiben. Die derzeitige Regelung erlaubt eine Umlage von acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr sowie eine Kappungsgrenze von zwei Euro pro Quadratmeter. Der Berliner Mieterverein fordert seit vielen Jahren vom Bundesgesetzgeber die Einführung des Drittelmodells für alle Unternehmen – die kommunalen Wohnungsunternehmen müssen als Vorreiter mit diesem Modell ihrer Gemeinwohlorientierung gerecht werden. - Anhebung der WBS-Quote im Neubau auf 75 Prozent
Der Anteil geförderter Neubauwohnungen liegt derzeit bei lediglich 50 Prozent und damit deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf. Nach Berechnungen des Pestel-Instituts werden bis 2030 rund 150.000 neue Sozialwohnungen in Berlin benötigt. Durch die Ausweitung der WBS-Berechtigung auf bis zu 220 Prozent der Bundeseinkommensgrenze ist der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum weiter angestiegen. Hinzu kommen mehr als 50.000 wohnungslose Menschen in Berlin, die in Unterkünften oder versteckt wohnungslos leben. Eine Quote von 75 Prozent geförderter Wohnungen im Neubau ist daher dringend erforderlich, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnraum annähernd zu decken. In den vergangenen Jahren haben fast ausschließlich die LWU die soziale Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen. Die vereinbarte Quote von 50 Prozent wurde dabei bei Weitem nicht erreicht. Auch bei der Wiedervermietung ist die Quote von jetzt 63 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen. - Wohnungswechsel innerhalb aller LWU erleichtern und Mitnahme der Quadratmetermiete und des Mietvertrags
Der Berliner Mieterverein begrüßt die Initiative des amtierenden Senats für ein Wohnungswechsel-Programm der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Verkleinerung von Wohnungen. Das Wohnungsangebot ist verknappt, und Neubau allein kann die Nachfrage nicht decken. Deshalb müssen Instrumente zur besseren Nutzung bestehender Wohnungen konsequent ausgebaut werden.Damit das Programm gelingt, muss neben einer frühzeitigen Unterstützung insbesondere älterer Menschen ein finanzieller Anreiz (z.B. durch einen Umzugs- und Verkleierungsbonus) gesetzt und gewährleistet werden, dass die Mietbelastung in der neuen Wohnung nicht steigt, sondern angemessene Mieten gefordert werden. Das Angebot zum Wohnungswechsel muss auf Freiwilligkeit beruhen. - Stärkere Präsenz und Ansprechbarkeit vor Ort
Viele Anliegen der Mieter:innen lassen sich telefonisch oder digital nicht angemessen klären. Insbesondere ältere Menschen und Personen mit Sprachbarrieren stoßen auf Schwierigkeiten, da digitale Kanäle häufig Voraussetzung für Mängelmeldungen sind. Eine verlässliche Ansprechbarkeit auf Quartiersebene ermöglicht persönliche Beratung, schafft Verbindlichkeit und verhindert, dass Anliegen unbeantwortet bleiben. Sie ist zugleich das effektivste Mittel gegen Verwahrlosung und Missstände in Wohngebieten. Die Kommunikation zwischen Wohnungsunternehmen und Mieter:innen muss dringend verbessert werden.
B3. Verbindliche Leitlinien für echte Mitbestimmung
Mieter:innen und Anwohner:innen müssen als Expert:innen und Mitwirkende in Planungsprozessen früher und besser eingebunden werden. Dafür sind verbindliche Leitlinien für eine frühzeitige und echte Mitbestimmung zu entwickeln und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft auszuhandeln. Eine solche Beteiligung fördert Akzeptanz und kann Bau- und Modernisierungsprozesse beschleunigen.
B4. Diskriminierungsfreie Vergabe von Wohnungen durch LWU sicherstellen
Alle Menschen müssen gleiche Chancen auf eine Wohnung haben – auch ohne internetfähiges Gerät. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen ihre Verlosungsverfahren, Algorithmen und eingesetzten Technologien jährlich unabhängig überprüfen lassen und die Ergebnisse transparent auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Dies gewährleistet faire Zugangsbedingungen, verhindert Diskriminierung und stärkt das Vertrauen in die Vergabepraxis.
C. Wohnungswesen grundlegend neu ordnen
Berlin muss den Vergesellschaftungsauftrag der Berliner:innen umsetzen und das Wohnungswesen neu strukturieren.
C1. Umsetzung der Vergesellschaftung
Im Jahr 2021 haben mehr als 59 Prozent der wahlberechtigten Berliner:innen für die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungskonzerne gestimmt. Seitdem haben die jeweils amtierenden Berliner Landesregierungen die Umsetzung eines Vergesellschaftungsgesetzes verzögert und verschleppt. Die zukünftige Landesregierung ist aufgefordert, den politischen Willen der Stadtbevölkerung zu respektieren und schnellstmöglich umzusetzen. Die Initiative hat einen von Verfassungsrechtlern ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt.
C2. Neuordnung des Wohnungswesens
Die Wohnungsnot in Berlin zeigt deutlich, dass ein überwiegend privat organisiertes Mietwohnungswesen seiner sozialen Funktion nicht gerecht wird. Eine auf Rendite ausgerichtete Wohnraumbewirtschaftung gewährleistet weder eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum noch eine sozial ausgewogene Verteilung. Eine grundlegende Neuordnung des Wohnungswesens ist daher notwendig.
- Landesamt für Wohnungswesen
Berlin braucht starke Wohnungsämter mit wirksamen Eingriffs- und Steuerungsbefugnissen, wie beispielsweise in Frankfurt am Main. Nur so lässt sich die konsequente Umsetzung wohnungspolitischer Ziele gewährleisten. Zu den zentralen Aufgaben sollen zukünftig vorrangig die Ahndung überhöhter Mieten und Wuchermieten ebenso wie eine effektive Wohnungsaufsicht gehören. Darüber hinaus ist ein den Wohnungsämtern überstelltes Landesamt für Wohnungswesen erforderlich, dass die Kontrolle und Koordination der Wohnungsämter übernimmt und Maßstäbe für eine soziale Wohnraumbewirtschaftung sowie die Einrichtung eines Gebäude- und Mietenkataster voranbringt. Ein eigenes Landesamt für Wohnungswesen würde die große Bedeutung der Wohnraumversorgung in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt hervorheben. - Konsequentes Vorgehen gegen Entmietung nach Paragraf 6 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)
In Berlin werden mitunter bezahlbare Wohnungen durch „kalte Entmietung“ dem Markt entzogen, Mieter:innen verlieren ihre Wohnungen: Beispiele wie in der Habersaathstraße zeigen, dass verschleppte Instandhaltung, Zerstörung und die Unterbrechnung der Wasser- und Energieversorgung gezielt eingesetzt werden, um Mieter:innen zum Auszug zu drängen, häufig um Wohnungen abzureißen und anschließend neu und teuer zu bauen. Solche missbräuchlichen Praktiken stellen nach Paragraf 6 WiStrG eine Ordnungswidrigkeit dar, werden jedoch in der Praxis kaum verfolgt, da die zuständigen Behörden häufig personell und organisatorisch überlastet sind. Ein wirksames Vorgehen erfordert es, in geeigneten Fällen Musterverfahren zu führen. Zugleich muss sich Berlin als besonders betroffene Metropole beim Bund dafür einsetzen, dass der Paragraph endlich angewendet wird. Dafür sind die personelle und finanzielle Stärkung der Wohnungsaufsichtsbehörden sowie klare Sanktions- und Kontrollmechanismen nötig.
C3. Aufbau eines Wohnungs- und Mietenkatasters
Der Aufbau eines Berliner Wohnungs- und Mietenkatasters ist überfällig. Ein solches Kataster schafft Transparenz über Wohnungsbestände, Eigentümer:innenstrukturen und Bestandsmieten und bildet die Grundlage für eine wirksame Steuerung des Wohnungsmarktes sowie für einen belastbaren Mietspiegel. Zudem ist ein Kataster von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der Berliner Wärmewende und die Erfüllung europäischer Vorgaben zur Gebäudedatenbasis. Die notwendigen Mittel sind bereits im Haushalt 2026/2027 eingestellt – der künftige Senat muss nun endlich mit der Umsetzung beginnen und nicht weiterhin auf ein nationales Rahmengesetz der Bundesregierung warten.
C4. Marktzugangsbeschränkungen für Finanzunternehmen
Akteur:innen, deren Geschäftsmodelle ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist und die sich einer sozialen und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung verweigern, sollte der Zugang zum Berliner Mietwohnungsmarkt erschwert werden. Dazu zählen insbesondere Immobilien- und Hedgefonds sowie Unternehmen mit intransparenten Eigentumsstrukturen oder Sitz in Steueroasen. Solche Geschäftsmodelle erzeugen hohen Renditedruck, treiben Mieten in die Höhe und fördern einen spekulativen Umgang mit Wohnraum. Im Gegenzug muss Berlin die gemeinwohlorientierten Anbieter:innen auf dem Wohnungsmarkt stärken und unterstützen. Entsprechende Markzugangsbeschränkungen sind rechtlich grundsätzlich möglich und dienen dem Ziel, das Wohnen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu schützen.
C5. Förderung alternativer Träger des Gemeinwohls
Berlin muss Genossenschaften durch privilegierten Grundstückszugang und eine verlässliche Förderung stärken, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
- Genossenschaften gezielt fördern
Wohnungsgenossenschaften stehen grundsätzlich für spekulationsfreie, gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung und sichern stabile Mieten. Ihre Potenziale für Wohnungsneubau, Bestandserhalt und soziale Quartiersentwicklung werden in Berlin bislang jedoch nicht ausreichend ausgeschöpft. Ursache sind unzureichende Förderinstrumente und fehlender privilegierter Zugang zu Grundstücken. Berlin braucht eine gezielte Genossenschaftsförderung, die ihrer besonderen Rechtsform gerecht wird: durch angepasste Förderbedingungen, Konzeptvergabe von preisgünstigen Grundstücken und langfristige Erbbaurechte. Nur mit klarem politischem Willen können Genossenschaften wieder größere Bedeutung bei der sozialen Wohnraumversorgung erlangen. - Förderprogramme zur Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum
Um größere Gewerbebauten systematisch in bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum zu überführen, braucht Berlin ein Umbauprogramm „Gewerbe zu Wohnraum“ Dieses soll finanzielle Fördermittel mit Planungshilfen, Gutachten Förderung, beschleunigten Genehmigungsverfahren sowie verbindlichen ökologischen Standards für Energieeffizienz, Dämmung und Ressourcenschonung kombinieren. Mindestens 75 Prozent der dadurch neu entstehenden Wohnungen sollen mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten sein. Auf diese Weise werden städtische Leerstandsflächen aktiviert, Investitionen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll eingesetzt und zugleich nachhaltig sozial gebundener Wohnraum geschaffen.
C6. Bodenankauf, Bodenvorkauf und Bodenbevorratung intensivieren
Berlin braucht eine strategische Bodenpolitik, um langfristig bezahlbares Wohnen zu sichern. Dafür muss der Wohnungsbau im Rahmen des Paragraf 201a Baugesetzbuch rechtlichen Vorrang erhalten, auf Basis. Im Jahr 2026 kommt es insbesondere darauf an, die entsprechende Rechtsverordnung neu zu fassen und die Instrumente des Bodenankaufs, des Bodenvorkaufs sowie der Bodenbevorratung konsequent auszuweiten.
D. Zweckentfremdung wirksam bekämpfen
Berlin muss das Zweckentfremdungsverbot deutlich verschärfen.
D1. Verbot des Abrisses intakter Wohngebäude
In Berlin wurden in den letzten Jahren zahlreiche Wohngebäude, überwiegend aus den 1950er und 1960er Jahren, abgerissen und durch teure Wohnungen im gehobenen Preissegment ersetzt. Dies bedeutet nicht nur eine unnötige Ressourcenverschwendung, sondern führt unmittelbar zur Verdrängung von Mieter:innen und zum Verlust preisgünstiger Wohnungen. Daher muss der Abriss von Wohnraum grundsätzlich verboten werden. Wenn dieser ausnahmsweise genehmigt wird, sind strenge Mietvorgaben an den Ersatzneubau zu richten, insbesondere eine Quote für sozialgebundenen Wohnraum. Die Möglichkeit, sich von der Pflicht zum Ersatzneubau frei zu kaufen, muss gestrichen werden. Vor jeder geplanten Abrissmaßnahme ist verpflichtend zu prüfen, ob Umbau- oder Nachnutzungsmöglichkeiten bestehen. Dabei sind neben wirtschaftlichen gleichermaßen soziale und ökologische Parameter zu berücksichtigen, um Mieter:innen zu schützen und Energie- sowie Rohstoffverbrauch zu minimieren.
D2. Verbot möblierter Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten
Im Jahr 2024 gab es auf gängigen Plattformen fast 40.000 Inserate für möblierte, befristete Wohnungen – etwa 8.000 mehr als für dauerhaft zu vermietende Wohnungen. Zeitwohnmodelle nach Paragraph 549 BGB treiben die Mieten in die Höhe und gefährden die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung. Die Quadratmetermieten betragen dabei im Schnitt 25 Euro. Untersuchungen zeigen, dass in den überwiegenden Fällen Menschen dauerhaften Wohnraum suchten und nur aus Mangel an Alternativen die Kurzzeitvermietung nutzen. Durch Kurzzeitvermietungen werden mietrechtliche Regeln wie die Mietpreisbremse umgangen und bezahlbarer Wohnraum dem Mietwohnungsmarkt entzogen. Einige Bezirke wie Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg reagieren bereits mit einer Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten. Ein berlinweit einheitlicher Genehmigungsvorbehalt ist derzeit in Planung und würde den Bezirksämtern ermöglichen, zumindest in Milieuschutzgebieten diese Preistreiber-Modelle zu verbieten.
D3. Regulierung professioneller Ferienwohnungsangebote (Airbnb & Co.)
Die Dominanz professioneller Anbieter:innen auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Expedia entzieht den Berliner Quartieren dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und treibt das Mietniveau in die Höhe. Erfahrungen aus Städten wie Amsterdam zeigen, dass eine konsequente Begrenzung solcher Angebote wirksam ist: Dort liegt der Anteil an professionellen Anbieter:innen bei nur 21 Prozent, in Berlin hingegen bei knapp 50 Prozent. Die EU-Verordnung 2023 verpflichtet Plattformen, relevante Daten zu Buchungen, Anbieter:innenprofilen und Adressen bereitzustellen, damit Behörden illegale Vermietungen aufdecken können. Damit Berlin diese Kontrolle effektiv umsetzen kann, braucht es eine geeignete Softwarelösung sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen, um Inserate systematisch auszuwerten.
D4. Neues Wohnungswirtschaftsgesetz Berlin
Berlin braucht ein umfassendes Wohnungswirtschaftsgesetz, das Zweckentfremdungsrecht und den Wohnraumschutz zusammenführt und einen klaren behördlichen Vollzugsrahmen schafft. Dazu gehören insbesondere:
- die Einführung einer verbindlichen Sozialwohnungsquote auch für private Anbietende von Wohnraum,
- die Stärkung der Wohnungsämter für die Wohnungsaufsicht und Ahndung von Zweckentfremdungen sowie ein übergreifendes zentrales Landesamt für Wohnungswesen, dass die Wohnungsämter koordiniert
- strengere Regelungen gegen den Abriss von Wohngebäuden.
E. Klimaschutz voranbringen und sozial gestalten
Die Wärmewende muss sozial gerecht umgesetzt werden.
E1. Landesfonds für Klimaschutz
Berlin benötigt einen Landesfonds für klimafreundliches Wohnen mit sozialer Ausrichtung. Einkommensschwächere Haushalte leben überdurchschnittlich häufig in energetisch schlechten Gebäuden und sind von hohen Heizkosten besonders betroffen. Klimafreundliche Neubauten und Modernisierungen senken langfristig Mieten und Energiekosten, reduzieren CO₂-Emissionen und entlasten zugleich die öffentlichen Haushalte. Ein dauerhaft ausgestatteter Fonds stellt sicher, dass Berlin seine Verantwortung für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz im Gebäudebereich aktiv wahrnimmt. Derzeit verfügt Berlin über kein eigenes Förderprogramm für die umfassende energetische Gebäudesanierung – diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Bereitstehende EU-Mittel sind in Anspruch zu nehmen, dafür muss die Co-Finanzierung durch das Land sichergestellt werden.
E2. Nahwärmenetze fördern
Genossenschaftliche und kommunale Nahwärmenetze sind ein zentraler Baustein für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmeversorgung in den Berliner Quartieren. In vielen Stadtteilen ist der Anschluss an das Berliner Fernwärmenetz nicht möglich oder zeitlich nicht absehbar. Bislang fehlen in Berlin eine eigenständige und verlässliche Landesförderung, die quartiersbezogene Nahwärmelösungen gezielt unterstützt. Ohne solche Förderinstrumente bleiben viele Projekte wirtschaftlich nicht realisierbar, insbesondere in Bestandsquartieren mit begrenzten Investitionsspielräumen. Eine gezielte Landesförderung stärkt kommunale und genossenschaftliche Träger:innen, senkt langfristig Energiekosten und beschleunigt die Wärmewende vor Ort. Der Berliner Mieterverein fordert deshalb eine stabile, verlässliche und vorausschauende Finanzierung von Klimaschutz- und Wärmewendeprogrammen, die über die großen Energienetze hinausreicht.
E3. Stärkung der Berliner Energie- und Wärme (BEW)
Zur Beschleunigung der sozial-ökologischen Wärmewende sind folgende Maßnahmen für die landeseigene BEW erforderlich:
- Einrichtung eines zivilgesellschaftlichen Beirats zur Begleitung der Berliner Energie- und Wärmewende,
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung für sozialverträgliche Fernwärme und sozial-ökologisches Wärmecontracting – angelehnt an erfolgreiche Modelle wie bei den Berliner Wasserbetrieben,
- Auflage eines Landesinvestitionsprogramms für eine sozial gerechte Wärmewende,
- Sicherstellung der Gestaltungshoheit des Landes über die Verteilung von Bundes- und EU-Fördermitteln,
- Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Programms zur Klimaanpassung,
- Start einer berlinweiten Entsiegelungskampagne nach dem Vorbild der Stadt Hamburg.
F. Soziale Stadtentwicklung sichern
Stadtentwicklung muss gemeinwohlorientiert und partizipativ sein.
F1. Tempelhofer Feld erhalten
Das Tempelhofer Feld ist eine der größten innerstädtischen Frei- und Klimaflächen Berlins und erfüllt zentrale Funktionen für Naherholung, Artenvielfalt und urbane Klimaanpassung. Jede Form der Bebauung oder Nutzungsänderung würde diese Funktionen erheblich einschränken. Bereits 2014 stimmte die Bevölkerung in einem Volksentscheid mit über 64 Prozent gegen eine Bebauung des Feldes; dieses Votum ist im Tempelhof-Gesetz festgeschrieben. Der dauerhafte Schutz des Feldes sichert Grün- und Freiräume, fördert städtisches Mikroklima und stärkt die Resilienz gegenüber Hitzewellen und Starkregen. Das Tempelhofer Feld muss daher dauerhaft als öffentliche Frei- und Klimafläche erhalten bleiben. Eine Option für maßvolle Bestandserweiterung besteht dagegen in der Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts für das riesige, untergenutzte ehemalige Flughafengebäude und der unmittelbar daran angrenzenden versiegelten Flächen. Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 weist allerdings ausreichend andere Flächen für den Wohnungsbau aus.
F2. Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum erleichtern
Viele Büro- und Gewerbeflächen in Berlin stehen leer. Sie sind oft dem Abriss preisgegeben, denn einer Genehmigung dafür bedarf es bisher nicht. Erforderlich ist eine systematische Bestandsaufnahme und Clusterung der Leerstände sowie die fachliche Identifikation geeigneter Umnutzungspotenziale. Erleichterte Umnutzungsregelungen und angepasste Bauvorschriften könnten solche Flächen oft ohne lange Genehmigungsprozesse in bezahlbaren Wohnraum überführen. Dies würde den Mietwohnungsmarkt entlasten, vorhandene Bausubstanz nachhaltig nutzen und quartiersbezogene Lösungen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch fördern.
F3. Echte Bürger:innenbeteiligung einführen
Die Bürger:innenbeteiligung in Berlin ist unverbindlich und uneinheitlich und bleibt ohne spürbaren Einfluss auf politische Entscheidungen oder Investitionsvorhaben. Für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gilt zwar ein Beteiligungsformat (TRIALOGE); dieses läuft in der Praxis aber oft leer. Echte Beteiligung erfordert aber auch für private Bauträger:innen und Investitionen in Stadtentwicklungsprozesse verbindliche Leitlinien, die Transparenz, Zugänglichkeit, Mitsprachemöglichkeiten und Mitwirkungsrechte klar regeln. Nur so können Anwohner:innen aktiv in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden, lokale Expertise genutzt und die Akzeptanz von Projekten gesteigert werden. Einheitliche Standards müssen sicherstellen, dass Beteiligung nicht auf symbolische Formate beschränkt bleibt, sondern tatsächliche Einflussnahme der Zivilgesellschaft ermöglicht.
F4. Planungshoheit der Bezirke respektieren
Das sogenannte Schneller-Bauen-Gesetz eröffnet dem Senat die Möglichkeit, bei größeren Bauprojekten Entscheidungen über die Bezirke hinweg zu treffen. Dadurch drohen lokale Planungskompetenzen und quartiersbezogene Expertise unterwandert zu werden. Die Planungshoheit der Bezirke muss respektiert werden, damit Stadtentwicklungsprojekte sozial verträglich, klimaresilient und quartiersbezogen umgesetzt werden können.
F5. Masterplan gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit weiterentwickeln
Der Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 legt wichtige Grundlagen für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Berlin. Angesichts steigender Mieten sowie der Zunahme von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in unserer Stadt muss er jedoch konsequent weiterentwickelt werden. Insbesondere die systematische Integration von Housing‑First‑Ansätzen ist notwendig. Eine Aktualisierung des Masterplans sollte verbindliche und finanziell abgesicherte Maßnahmen enthalten, Prävention stärken, den Zugang zu dauerhaftem Wohnraum sichern und eine landesweit koordinierte Steuerung etablieren. Nur so kann sich dem Ziel einer Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit tatsächlich realistisch genähert werden.
fs, ww
13.02.2026




