Wenn Mieter:innen die Kontrolle über ihr Leben verloren haben oder psychisch erkrankt sind, leidet manchmal die ganze Nachbarschaft. Die Handlungsmöglichkeiten sind begrenzt, wie ein Fall aus Friedrichshain zeigt.

Foto: Nils Richter
In einem Hochhaus am Platz der Vereinten Nationen leiden die Mieter:innen seit Anfang des Jahres unter der Geruchsbelästigung aus der Wohnung eines Nachbarn. Dies sei so unerträglich, dass der Weg vom Fahrstuhl zur Wohnung kaum auszuhalten sei, berichtet eine Mieterin von der gleichen Etage. Was sie am meisten ärgert: Der Vermieter, die städtische Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) unternimmt nichts.
„Wir sind an dem Fall dran und werden alle Hebel in Bewegung setzen, um den Zustand abzustellen“, versichert dagegen der Sprecher der WBM, Matthias Borowski, dem MieterMagazin. Man wisse erst seit Juli von dem Problem. Zum konkreten Fall will sich Borowski aus Datenschutzgründen nicht äußern. Erste Stufe bei solchen Problemen sei stets, das Sozialmanagement, einen Dienstleister der WBM, vorbeizuschicken. Doch man könne niemanden dazu zwingen, die Tür zu öffnen und Unterstützungsangebote anzunehmen. Das gilt auch, wenn der bezirkliche Sozialdienst eingeschaltet wird. Die nächste Stufe, so der Sprecher, sei dann eine Abmahnung wegen Vertragsverletzung bis hin zur Kündigung. „Das kann nur das allerletzte Mittel sein, aber bei Ungezieferbefall durch eine verwahrloste Wohnung müssen wir als Vermieter aktiv werden.“ Die Nachbar:innen sind guten Willens und möchten nicht, dass dem betreffenden Mieter gekündigt wird. „Er braucht Hilfe, das ist alles“, sagt eine Mieterin.
Birgit Leiß
28.11.2025




