Weil eine Familie wegen massiven Schimmelbefalls in ihrer Wohnung die Bau- und Wohnungsaufsicht einschaltete, muss sie sich nun gegen eine Abfolge haltloser Kündigungen zur Wehr setzen. Ihre Anwältin sagt, einen solch krassen Fall habe sie selten erlebt.

Foto: Sabine Mittermeier
Zur Vorgeschichte: In der Erdgeschosswohnung im Prenzlauer Berg gibt es seit Jahren Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel. Nachdem der Vermieter nichts unternahm, wandte sich die Mieterin im Oktober 2022 an die Bau- und Wohnungsaufsicht Pankow. Bei einer Begehung stellte das Amt zahlreiche Mängel fest und forderte den Eigentümer mehrmals zur fachgerechten Beseitigung des Schimmels auf. Dieser sei nachweislich auf vom Keller aufsteigende Feuchtigkeit sowie eine nicht funktionierende Badlüftung zurückzuführen. Das Amt setzte immer wieder Fristen, drohte mit Zwangsmitteln und erließ schließlich im Januar 2024 eine rechtsverbindliche Anordnung zur Mängelbeseitigung. Doch statt endlich zu handeln, reagierte der Vermieter mit mehreren fristlosen Kündigungen, unter anderem wegen angeblichem Zahlungsverzug.

Es geht um eine Nachzahlungsforderung, erklärt ihre Anwältin Carola Handwerg: „Die Mieterin hat fristgerecht der Betriebskostenabrechnung widersprochen und Belegeinsicht verlangt.“ Genauso haltlos ist eine weitere Kündigung wegen angeblich verweigerter Mängelbeseitigung. Der Vermieter schickte mehrmals Firmen, die den Schimmel lediglich mit Farbe überstrichen haben. „Die Mieterin war nicht verpflichtet, zum wiederholten Mal eine Maßnahme zu dulden, die keinen Erfolg verspricht und den Anordnungen des Bezirksamtes zuwiderlief“, so Handwerg.
Als Krönung des Ganzen wurde dann Ende 2024 noch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs hinterhergeschoben. Angeblich braucht der Eigentümer die – von der Wohnungsaufsicht für unbewohnbar erklärte – Wohnung für sich selbst. Sowohl die Mieterin als auch ihre beiden Söhne sind wegen der permanenten Schimmelbelastung inzwischen an allergischem Asthma erkrankt. Ärztliche Atteste liegen vor.
Die Mieterin hofft für das im September begonnene Gerichtsverfahren auf Öffentlichkeit, „damit dieser Fall, der exemplarisch für die Schieflage auf dem Wohnungsmarkt ist, nicht im Stillen entschieden wird – zulasten von Familien, die sich nicht wehren können.“
Birgit Leiß
30.10.2025




