In der mittlerweile deutschlandweit bekannten Habersaathstraße 40-48 eskaliert die Lage. Nachdem der Eigentümer mit seinen Kündigungsversuchen bei Gericht stets gescheitert ist, versucht er nun mit Wild-West-Methoden, die verbliebenen Mieter:innen mürbe zu machen.

Fotos: Sabine Mittermeier
In dem Wohnblock wehren sich noch knapp ein Dutzend Bewohner:innen gegen die Abrisspläne ihres Eigentümers, der Arcadia Estates GmbH. Die haarsträubenden Zustände – keine ordentliche Müllentsorgung oder Hausreinigung, zum Teil weder Strom noch heißes Wasser – treiben immer mehr in die Flucht. So geschehen auch am 30. Juli, als einer der letzten Verbliebenen vor dem Haus den Schlüssel abgegeben hat. Der Hausverwalter übergab ihn daraufhin zwei Personen, die sofort damit begannen, die betreffende Wohnung zu verwüsten. Es wurden Fensterscheiben eingeschlagen und die Wasserhähne aufgedreht, so dass die darunterliegende Wohnung unter Wasser gesetzt wurde.
Die vorsätzliche Zerstörung einer Wohnung ist zweckentfremdungsrechtlich wie auch aus Sicht der Wohnungsaufsicht unzulässig. Der Berliner Mieterverein sieht darüber hinaus einen Verstoß gegen Paragraph 6 Wirtschaftsstrafgesetz. Zwar liegt eine Abrissgenehmigung vor, das gibt dem Eigentümer aber nicht das Recht, das noch teilweise vermietete Haus unbewohnbar zu machen oder zu verändern. Sebastian Bartels von der Geschäftsführung fordert den Bezirk auf, endlich zu handeln und den Eigentümer zu bestrafen – schon als Signal an andere Investoren, „dass
so etwas nicht geduldet wird.“
Von Ephraim Gothe (SPD), Stadtrat für Stadtentwicklung in Mitte, war bis Redaktionsschluss keine Auskunft zu bekommen. Er hatte sich nach dem Vorfall mit einem Schreiben an die Arcadia Estates gewandt.
Birgit Leiß
01.10.2025




