Im Skandal um die 215 „verschwundenen“ Sozialwohnungen in der Europacity („Quartier Heidestraße“) hat der Berliner Senat Anfang 2025 Klage eingereicht. Doch die 870.000 Euro Vertragsstrafe dürften wohl kaum geeignet sein, skrupellose Investoren zur Einhaltung von Vereinbarungen zu bewegen.

Foto: Christian Muhrbeck
Verschwunden sind die Wohnungen natürlich nicht. Sie wurden gebaut, aber entgegen dem im Jahre 2016 geschlossenen städtebaulichen Vertrag mit dem Land Berlin wurden sie nach Fertigstellung nicht als belegungs- und preisgebundene Sozialwohnungen vermietet. Vielmehr wurden sie über den Co-Living-Anbieter Habyt als teure Mikroapartments auf den Wohnungsmarkt gebracht. Der Skandal kam erst durch den Betroffenenrat Lehrter Straße ans Licht.
Der Eigentümer lehnt jegliche Bindung ab, zum einen weil keine Fördermittel geflossen seien, zum anderen weil das betreffende Grundstück in der Lisa-Fittko-Straße im Jahr 2021 per Einbringungsvertrag an die QH Development 2 GmbH & Co. KG übertragen wurde – möglicherweise um die lästige Verpflichtung auszuhebeln. Der Senat wurde nicht über den Verkauf unterrichtet, auch das ist ein Verstoß gegen den Vertrag. Nach langer juristischer Prüfung hat der Senat Ende Januar Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Er argumentiert, dass die Verpflichtungen auf den Käufer übergegangen seien. Geklagt wird auf Bereitstellung der Sozialwohnungen sowie auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 870.000 Euro. Das sind gerade einmal 4000 Euro pro Wohnung, kritisiert Linken-Abgeordneter Niklas Schenker: „Als möblierte Apartments bringen die 215 Wohnungen sicherlich mehr ein.“ Die Vertragsstrafe müsste deutlich nach oben angepasst werden: „Es darf sich nicht lohnen, wenn Vermieter:innen meinen, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen.“
Birgit Leiß
01.10.2025




