Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist auf zwei aktuelle Sammelklagen gegen Vodafone und Facebook hin, denen sich Betroffene aktuell kostenlos anschließen können.

Ist eine große Menge von Verbrauchern geschädigt worden, können Verbände gegen den Verursacher eine Sammelklage erheben, der sich die Betroffenen anschließen können
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Die Sammelklage gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone dreht sich um eine einseitige Preiserhöhung im Jahr 2023 für DSL- und Internet-Kund:innen von 5 Euro im Monat, die aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig war. Der Klage haben sich inzwischen mehr als 100.000 Betroffene angeschlossen, der Verband schreibt dazu: „Wir gehen von Millionen Betroffenen aus.“ Sich der Sammelklage anzuschließen ist noch mindestens bis Dezember möglich, die mündliche Verhandlung findet am 3. Dezember statt. Gefordert wird die Erstattung gezahlter Beiträge plus Zinsen.
Die Sammelklage gegen die Social-Media-Plattform Facebook beziehungsweise deren Mutterkonzern Meta dreht sich um ein im Jahr 2021 bekannt gewordenes Datenleck, von dem ebenfalls Millionen Nutzer:innen betroffen sein könnten. Je nachdem, wie viele Daten einer Person öffentlich wurden, hält der Verband eine Entschädigung zwischen 100 und 600 Euro für angemessen. Die mündliche Verhandlung findet am 10. Oktober statt, mindestens bis Oktober kann man sich der Klage also noch anschließen.
Bei einer Sammelklage verklagt ein Verband nach einem Massenschaden ein Unternehmen. Geschädigte Verbraucher:innen können sich beim Bundesamt für Justiz für die Klage registrieren. Im Erfolgsfall erhalten Betroffene direkt eine Leistung (meist eine Zahlung). Bei einer Musterfeststellungsklage wie im Falle der Facebook-Klage trifft das Gericht Feststellungen, die für die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen gleichermaßen gelten. „Geschädigte müssen dann in einem zweiten Schritt ihre Ansprüche selbst durchsetzen – eventuell auch durch eine eigene Klage“, so die Verbraucherschützer:innen.
Katharina Buri
28.08.2025




