Pressemitteilung Nr. 31/25
„Der Senat entzieht dem Bündnis für bezahlbares Wohnen jene sozialen Schrauben, die einige verantwortungslose Wohnungsunternehmen im Vorfeld längst gelockert hatten“, bilanziert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Das Versprechen, 40 Prozent der freiwerdenden Wohnungen an WBS-Berechtigte zu vergeben, ist ohnehin überwiegend nicht eingehalten worden.
Es ist grotesk: Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU sich darauf verständigt, den Zugang zu Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen wie Menschen in Besitz eines WBS mit Dringlichkeit, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Obdachlose sogar per Gesetz zu erleichtern. „Während dafür ein Gesetzentwurf, bis heute aussteht, bringt der Senat selbst seine freiwillige Bündnisvereinbarung zum Kippen, anstatt zumindest diese nachzuschärfen“, kritisiert der BMV-Geschäftsführer.
Wie der BMV vor einem Jahr in seiner Mietbelastungsstudie nachgewiesen hat, verfügen fast zwei Drittel der Berliner Haushalte (61,2%) nur über ein Einkommen, mit dem auf dem freien Markt kaum eine bezahlbare Wohnung zu finden ist und die deshalb WBS-berechtigt sind.
Auch die immer noch zu hohe Kappungsgrenze von 11 Prozent innerhalb von drei Jahren für Mieterhöhungen soll nun abgeräumt werden, so dass die Wohnungswirtschaft unbehelligt den gesetzlichen Spielraum von 15 Prozent voll ausschöpfen kann. Bündnis-Mitglieder wie Vonovia und Adler, die sich unter mahnenden Worten des Senats nicht einmal an die Elfprozent-Grenze gehalten hatten, werden nun nachträglich belohnt, indem der Senat seine ohnehin bescheidenen Ziele von sich aus preisgibt.
Der BMV sieht sich damit in seiner Kritik, dass rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen auf besonders angespannten Wohnungsmärkten unzureichend sind, erneut bestätigt. „Drei Jahre nach der Unterzeichnung des Wohnungsbündnisses ist das eine soziale Bankrotterklärung für das bezahlbare Wohnen in Berlin!“ konstatiert Sebastian Bartels. Der Vorwand der privaten Wohnungswirtschaft, die Entschärfung sei wegen „veränderter Rahmenbedingungen“ nötig, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als vorgeschoben. So ist zum Beispiel der Spielraum für Mieterhöhungen seit dem Mietspiegel 2024 groß wie seit Jahren nicht mehr; der nächste Mietspiegel wird 2026 erscheinen.
Dass die Bündnispartner sich darauf verständig haben, die Mietbelastung für Menschen mit geringem Einkommen auf 30 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens zu begrenzen, kann über diese Demontage nicht hinwegtäuschen. „Es ist leider aufgrund der bisherigen Verstöße gegen selbstauferlegte Bündnispflichten kaum vorstellbar, dass Vermieterinnen freiwillig eine Mietabsenkung vornehmen oder Mietende auf diese Möglichkeit hinweisen“, befürchtet Sebastian Bartels.
Der BMV fordert die Landespolitik daher dringend auf, statt unverbindlicher Absichtserklärungen ein ganzheitliches Konzept für die Wohnraumversorgung und den Wohnraumschutz in Berlin aufzustellen. Nach Überzeugung des BMV wäre es bei Betrachtung der Leistbarkeit sogar sinnvoll, für größere Haushalte eine Mietbelastungsquote von nur 22 Prozent anzusetzen.
Berlin, den 16. Juli 2025
16.07.2025




