In Bayern hat der dortige Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt. Während einige Kritiker meinen, dass damit auch der Berliner Mietendeckel tot sei, sieht der Berliner Mieterverein (BMV) keine Vergleichbarkeit mit dem Bayerischen Volksbegehren und ist zuversichtlich, dass der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht … [Weiterlesen...]