Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin für fünf Jahre der Mietendeckel. Die Mieten werden auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren, dürfen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten und können in neun Monaten sogar abgesenkt werden, wenn sie überhöht sind. Berlins Mieter bekommen damit eine „Atempause“. Der Senat reagiert mit dem Mietendeckel auf die völlig untaugliche … [Weiterlesen...]
Mietendeckel
Das Mietendeckel-Gesetz ist in den Ausschüssen des Berliner Abgeordnetenhauses am 22. Januar beraten und noch geringfügig geändert worden. Einer abschließenden Annahme des Gesetzes im Abgeordnetenhaus steht damit nichts mehr im Wege. Die wichtigste am 22. Januar noch vorgenommene Änderung am Entwurf des „Gesetzes zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ … [Weiterlesen...]