Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mietshaus mit 30 Wohnungen abgerissen werden darf zugunsten eines Neubaus mit 60 Eigentumswohnungen. Die geltende Mietobergrenze für Ersatzwohnraum erklärte das Gericht für null und nichtig. Ein enttäuschendes Urteil, das aber vorauszusehen war, heißt es beim Berliner Mieterverein. Es geht um einen 1960er-Jahre-Bau … [Weiterlesen...]