Bürger mit ausländisch klingenden Namen haben auf dem Wohnungsmarkt deutlich schlechtere Chancen als Bewerber mit deutschen Namen. Was schon immer vermutet wurde, bestätigt jetzt eine großangelegte Studie. Auch Rentner und Behinderte kommen bei der Vergabe von Wohnungen oft nicht in die engere Wahl. Das sind eindeutige Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz … [Weiterlesen...]