Treten in der Wohnung Mängel auf, so ist grundsätzlich der Vermieter zur fachgerechten Beseitigung verpflichtet. Der Mieter hat gemäß § 554 Absatz 1 BGB die Pflicht, Instandsetzungsmaßnahmen zu dulden und muss dazu beauftragten Handwerkern Zugang zur Wohnung oder zu Nebenräumen einschließlich des Kellers gewähren. Der Vermieter … [Weiterlesen...]