„Kein Grund zur Panik“, denken manche Mieter, wenn sie vor dem Amtsgericht einen Räumungsprozess verloren haben. Schließlich gibt es noch eine zweite Instanz. Doch unter Umständen ist die Wohnung weg, bevor das Landgericht über die Kündigung entschieden hat. Es ist der kurze, verhängnisvolle Satz am Ende eines schriftlichen Urteils: „Das Urteil ist vorläufig … [Weiterlesen...]