Auch wenn ein ALG-II-Bezieher in einer zu großen Wohnung lebt, kann er sich bei einer Modernisierung auf eine finanzielle Härte berufen. Der Vermieter kann nicht einfach argumentieren, er könne in eine kleinere Wohnung umziehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In diesem Fall lebte der Mieter seit seinem fünften Lebensjahr in einer 86 Quadratmeter großen … [Weiterlesen...]