Heizkosten werden teilweise nach dem ermittelten Verbrauch und teilweise nach der Wohnfläche abgerechnet. Nach § 7 der Heizkostenverordnung sind die Heizkosten zu jeweils 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch und zu jeweils 30 bis 50 Prozent nach Fläche aufzuteilen. Ob der Vermieter dabei eine Aufteilung von 50 zu 50, 60 zu 40 oder 70 zu 30 trifft, steht ihm nach der … [Weiterlesen...]