Stand: 11/16 Von einer Wohngemeinschaft spricht man im Mietrecht, wenn sich zwei oder mehrere Personen eine Wohnung teilen, ohne eine Lebensgemeinschaft zu bilden, seien es nun Freunde, Kommilitonen, Arbeitskollegen oder eine sonst wie zusammengesetzte Gruppe. In der Regel können sich junge Leute - gleich ob Student, Auszubildende oder Berufsanfänger - auch beim besten … [Weiterlesen...]