Die seit 1. Juli geltende Neuregelung zur Mietübernahme bei Arbeitslosengeld II und Grundsicherung wird von Mieterschützern und Sozialverbänden als völlig unzureichend kritisiert. Der Senat sei offenbar nicht zu einer wirklichen Reform bereit, bemängelte der Berliner Mieterverein (BMV). Wichtigste Änderung der neuen AV (Ausführungsvorschrift) Wohnen: Die Bruttokaltmiete … [Weiterlesen...]