Als universelles Menschenrecht wird die freie Meinungsäußerung im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Zwar gibt es Grenzen, die auch immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher Debatten sind. Von einer „Meinungsdiktatur“, wie sie manche „Querdenker“ in jüngster Zeit ausgemacht haben wollen, ist dieses Land aber weit entfernt. Auch wer abstrusen … [Weiterlesen...]