Meist wird vom Vermieter mit der Schneeberäumung ein externer Dienstleister beauftragt. Doch gar nicht selten liegt die Räumpflicht in Mieterhänden. Wir sagen Ihnen, worauf es dann ankommt. Für die Beräumung der Gehwege, die an ein Grundstück angrenzen, ist in Berlin gemäß Straßenreinigungsgesetz grundsätzlich der Anlieger verantwortlich, im Normalfall also der … [Weiterlesen...]