Mit seinen Ausführungen zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse sorgte das Berliner Landgericht unlängst für reichlich Wirbel. Zwar hat der Senat umgehend klargestellt, dass nur das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklären kann. Doch der Beschluss ist Wasser auf die Mühlen der Vermieterverbände, auch wenn deren Argumente ganz anders … [Weiterlesen...]