Manche Hauseigentümer haben recht eigenwillige Rechtsauffassungen. Doch dass sich Mieter an den Kosten für die Wertsteigerung einer Immobilie beteiligen sollen und bei Ablehnung die Kündigung bekommen, dürfte einmalig sein. „Der Mieter hat keine Rechte, den Luxus zu nutzen und ihn nicht zu bezahlen. Das wäre ansonsten nach StGB Betrug“, schrieb der Hauseigentümer, ein … [Weiterlesen...]