Am 30. Juni 2024 endet das so genannte „Nebenkostenprivileg“, das es Vermieter:innen bisher ermöglichte, einen Sammel-Kabelvertrag für das ganze Haus über die Betriebskosten abzurechnen. Das bedeutet auch, dass es zur Nutzung von Kabel-TV nach diesem Zeitpunkt eines eigenständigen Einzelvertrags für alle Mieterinnen und Mieter des Hauses bedarf. Anfang der 1980er Jahre … [Weiterlesen...]
Kabel-Sammelanschluss
Müssen Mieter auch dann für einen Kabelanschluss bezahlen, wenn sie gar kein Fernsehen darüber beziehen, der Vermieter aber einen Sammelvertrag für das ganze Haus abgeschlossen hat? Ob man als Mieter Kabelgebühren bezahlen muss, auch wenn man den Anschluss nicht nutzt, hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Zieht man in eine bereits verkabelte Wohnung mit … [Weiterlesen...]