Stand: 9/20 Infoblatt 11: Schönheitsreparaturen [PDF, 6 Seiten] Was sind Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten? Nach der Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) gehören hierzu das Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der … [Weiterlesen...]




