Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel abgewiesen. Über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet Karlsruhe im ersten Halbjahr 2021. Das Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof wurde deshalb ausgesetzt. Die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels konnte wie beschlossen am 23. November in Kraft treten. Überhöhte Mieten sind … [Weiterlesen...]