Der Wohnbereich ist ein eigentümlich vordemokratischer Raum, schrieb das MieterMagazin anno 2002. Anders als im Arbeitsleben gibt es hier kein Mitbestimmungsrecht der Mieter, vor allem keine Vertreter im Aufsichtsrat von Wohnungsunternehmen. 14 Jahre später ändert sich nun dieser Zustand. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften richten zum ersten Mal Mieterräte … [Weiterlesen...]