Die städtischen Wohnungsunternehmen sollen laut Satzung die Arbeit von Mieterbeiräten fördern. De facto besteht diese Bereitschaft oft nur auf dem Papier. Jüngstes Beispiel: die Gesobau beschränkte die Mitwirkungsmöglichkeiten ihrer Beiräte im letzten Jahr massiv. 1984 hat die Gesobau als erste Wohnungsbaugesellschaft Berlins … [Weiterlesen...]